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Unser Bundesland Sachsen

20.10.12

Der Freistaat Sachsen (obersorbisch Swobodny stat Sakska, Abkürzung SN, früher Sa.) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland. Mit rund 4,1 Millionen Einwohnern und einer Fläche von rund 18.400 Quadratkilometern gehört Sachsen zu den kleineren Ländern der Bundesrepublik. Die Landeshauptstadt Dresden und das etwa gleich große Leipzig sind die bevölkerungsreichsten Städte des Freistaates. Nachbarländer sind Brandenburg im Norden, Sachsen-Anhalt im Nordwesten, Thüringen im Westen und Bayern im Südwesten. Zudem grenzt das Land im Süden an Tschechien (an die Regionen Liberec, Ústí und Karlovy Vary) und im Osten an Polen (an dieWoiwodschaften Lebus und Niederschlesien).

Das 1990 neu gegründete Land führt, wie schon von 1919 bis 1933 als Gliedstaat der Weimarer Republik, die vorangestellte Zusatz-Bezeichnung Freistaat.

 

Sachsen liegt im Osten Mitteldeutschlands und grenzt an die Länder Bayern (Länge der Grenze 41 km), Thüringen (274 km), Sachsen-Anhalt (206 km), Brandenburg (242 km), die Republik Polen (123 km) und die Tschechische Republik (454 km). Der Freistaat Sachsen gehört wie auch Thüringen und Teile Sachsen-Anhalts zur Region Mitteldeutschland. Die Lage seines Mittelpunktes wird in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Berechnungsverfahrens heute mehreren Ortschaften zugeordnet.

Nach topografischen Gesichtspunkten ist es am sinnvollsten, Sachsen in Flachland, Hügelland und Mittelgebirge einzuteilen. Zum Flachland gehören vor allem die Leipziger Tieflandsbucht um Leipzig sowie die nördliche Oberlausitz. Beide sind durch jüngere Ablagerungen aus dem eiszeitlichen Pleistozän und den Flussniederungen gekennzeichnet, sowie insbesondere durch deren tertiäre Braunkohlevorkommen im Untergrund. Das Hügelland weiter südlich mit seinen weitflächigen Lößablagerungen(Lößhügelland) und der damit verbundenen hohen Bodenqualität geht auf die Endmoränenbildung zurück.

Die sächsischen Mittelgebirge gliedern sich von West nach Ost durch eher unscharfe Grenzen. Im Südwesten Sachsens erstreckt sich das eigentlich bis nach Bayern, Thüringen und Böhmen reichende Vogtland mit dem Erzgebirgsbecken als Nordgrenze und dem Elstergebirge im Südosten. Nach Osten folgt die Pultscholle des Erzgebirges, welches meist in West- und Osterzgebirge (geteilt durch das Flöhatal), seltener auch zusätzlich in das Mittelerzgebirge untergliedert wird. Die Höhenlagen nehmen dabei von West nach Ost langsam ab, weshalb auch die mit 1215 Metern höchste Erhebung Sachsens, der Fichtelberg, zum West- bzw. Mittelerzgebirge gehört. Südlich der Landesgrenze fällt das Erzgebirge steil zum Egertalgraben ab. Den südlichen Bereich des Erzgebirges entlang der Kammlagen nimmt der Naturpark Erzgebirge/Vogtland ein. Östlich des Erzgebirges durchbricht die Elbe die Mittelgebirgskette und formte durch tiefe Einschürfungen das Elbsandsteingebirge. Am nordöstlichen Rand des Elbtals bildet die Lausitzer Verwerfung die scharfe Grenze zum Lausitzer Bergland, welches schließlich im äußersten Südosten Sachsens in das weit nach Tschechien reichende Lausitzer Gebirge übergeht. Neben diesen Landschaftseinheiten gibt es zahlreiche weitere Unterscheidungen und Nuancen, welche in der Liste der Landschaften in Sachsen verzeichnet sind.

Eine weitere Gliederung Sachsens kann nach hydrologischen Gesichtspunkten erfolgen. Der wichtigste, größte und einzig schiffbare Fluss ist die Elbe. Sie durchzieht den Freistaat von Südosten nach Nordwesten. Wichtige Quellflüsse sind die Mulde, die Weißeritz, die Zschopau, die Weiße Elster und die Spree, deren allgemeine Fließrichtung Norden ist und die ebenfalls zum Fluss-System der Elbe gehören. Im Osten wird der Freistaat von der Lausitzer Neiße begrenzt, die in die Oder mündet.

Der erste „Freistaat Sachsen“, wurde zum Ende des Ersten Weltkrieges am 10. November 1918 von Hermann Fleißner im Zirkus Sarrasani ausgerufen. Drei Tage später trat der sächsische König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn in Guteborn bei Ruhland offiziell zurück. Angeblich sprach er dabei: »Macht Euch Euren Dregg alleene!« Am 15. November 1918 übernimmt mit dem Rat der Volksbeauftragten, unter dem Vorsitz von Richard Lipinski, die erste sächsische Staatsregierung die Staatsgewalt. Der Freistaat Sachsen wird gegründet und erhält eine eigene Verfassung, die ersten Wahlen fanden am 19. Januar 1919 statt.[5] Die republikanische Staatsform Sachsens wurde durch das vorläufige Grundgesetz vom Februar 1919 und endgültig durch die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 festgesetzt. Sachsen war nun als Freistaat (Republik) ein Bundesstaat der Weimarer Republik. ImGleichschaltungsprozess des nationalsozialistischen Deutschlands verlor Sachsen durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs am 30. Januar 1934 seine staatlichen Hoheitsrechte; das Landesparlament wurde aufgelöst und die Landesregierung der Reichsregierung unterstellt. Im Zuge einer Verordnung kurz danach waren die Deutschen nicht mehr Staatsbürger anhand ihrer Landeszugehörigkeit, Staatsangehörigkeitsfragen gingen also direkt auf das Reich über.

1945 entstand das Land Sachsen als Teil der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, und zwar aus dem Gebiet des vormaligen Freistaates (abzüglich eines Gebietes östlich der Neiße bei Zittau) und aus Teilen der preußischen Provinz Schlesien westlich der Neiße. Es wurde eines von fünf Ländern der am 7. Oktober 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Im Jahr 1952 wurde den Ländern der DDR eine zentralistische Verwaltungsreform auferlegt, nach der sie Kreise bilden und diese zu Bezirken der DDR zusammenfassen sollten. Das Land Sachsen gab seine exekutiven und legislativen Befugnisse an den Bezirk Leipzig, den Bezirk Dresden und den Bezirk Chemnitz(1952–53, 1990) bzw. Karl-Marx-Stadt (1953–1990) ab. Die im Nordosten gelegenen Gebiete um Weißwasser und Hoyerswerda wurden als neu entstandene Kreise dem Bezirk Cottbus zugeordnet.

Das Land Sachsen wurde per Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik (Ländereinführungsgesetz) vom 22. Juli 1990 neu gegründet. Ursprünglich sollte dieses Gesetz zum 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Eine Neufassung des Gesetzes vom 13. September 1990 verlegte das Inkrafttreten auf den 3. Oktober 1990 (Tag der Wiedervereinigung) vor.

Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde das Land Sachsen zum Freistaat Sachsen, einem der seitdem 16 Gliedstaaten der Bundesrepublik. Dieser zweite Freistaat, der sich am 26. Mai 1992 seine Verfassung gab, ist eine parlamentarische Republik und der erste demokratische sächsische Staat mit eigener Verfassungsgerichtsbarkeit und drei geteilten Staatsgewalten. Der Freistaat Sachsen ist alsdeutsches Land originäres Staatsrechtssubjekt und geborenes Völkerrechtssubjekt. Am 9. November 1990 wurde der Freistaat Sachsen erstmals bei einer Sitzung des Bundesrates vertreten und kann seitdem wieder über dieseVertretung der Gliedstaaten an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung mitwirken.

Die heutige, teilweise über Volksabstimmungen festgelegte Landesgrenze ist ein Kompromiss zwischen den 1815 bis 1952 bestandenen sächsischen Grenzen und den danach in der DDR gebildeten Bezirksgrenzen. So kam Altenburg wieder zu Thüringen, während vom Leipziger Umland heute mehr zu Sachsen gehört als früher.

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Namensnennung: Caulobacter subvibrioides aus der deutschsprachigen Wikipedia

Bildmaterial: Norbert Kaiser