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Weihnachtsgrüße

14.12.20

Mitgliederversammlung / Weihnachtsfeier

23.10.20

Ausfahrt am 19.09.2020

27.09.20

Informationen zur Ausfahrt finden Sie hier.

Gaststätte Erholung

17.07.20

In diesem Monat begeht unserer Gaststätte, bewirtschaftet von der Familie Mack, ihr 8jähriges Geschäftsjubiläum. 


Wir danken dem Team für die letzten 8 Jahre und wünschen für die Zukunft das Beste. 

 

Homepage

17.07.20

Derzeit arbeiten wir im Hintergrund an einer größeren Aktualisierung der Homepage. Es ist daher möglich, dass unser Internetauftritt für kurze Zeit nicht erreichbar ist.

Freuen Sie sich vorab schon auf ein neues spannendes Thema - "NATURNAHES GÄRTNERN".  Die entsprechenden Beiträge werden in den nächsten Tagen / Wochen erscheinen.


Gartenfest 2020

19.06.20

Erklärung des Vorstandes:

Der Vorstand des Kleingartenvereins "Erholung" e.V. Reinsdorf-Wilhelmshöhe,

hat auf Grund der aktuellen Situation der Corona Pandemie und der damit

behördlich erlassenen Hygieneauflagen beschlossen, das traditionelle Gartenfest

am 1.August 2020 zum 113jährigen Jubiläum der Vereins-Gartenanlage, abzusagen.

 

Wir freuen uns auf dem 7.August 2021 zum 114jährigen Jubiläum der

Vereins-Gartenanlage. Bis dahin wünschen wir all unseren Gästen aus nah und fern

alles erdenklich Gute.

 

Der Vorstand                                    Reinsdorf, Juni 2020

Puppenstuben gesucht

19.06.20

Schmetterlinge sind selten geworden, manche Arten in Sachsen bereits ausgestorben. Wir Menschen haben uns daran gewöhnt, mit moderner Technik und Chemie der Landschaft zu Leibe zu rücken, auch in Städten und Dörfern. Motorsägen, Rasenmäher, Laubbläser und -sauger sowie Pestizide und Dünger kommen zum Einsatz. Geschäftig wird die Umwelt in vermeintliche Ordnung gebracht, zum existentiellen Nachteil vieler Arten, auch der Schmetterlinge. Auf unseren Seiten erfährst Du, wie Schmetterlinge leben und wie Du Wiesen so pflegen kannst, damit sie ein Lebensraum für Tagfalter werden. So kannst Du selbst etwas für den Erhalt unserer Artenvielfalt – für blühende Wiesen mit Schmetterlingen – beitragen.
Du kannst Dich an diesem Projekt beteiligen, in dem Du die Pflege für eine Wiese übernimmst und Deine Erfahrungen in einem Blog auf dieser Homepage mitteilst. Dafür bekommst Du ein Wiesenschild, das Du an Deiner Wiese aufstellen kannst.

(Quelle schmetterlingswiesen.de)

Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie hier.

Schrottsammlung beendet

19.06.20

Unsere diesjährige Schrottsammlung wurde beendet. Auch in diesem Jahr kam wieder einige Sachen in den Container.

09.06.20

Aktuell findet unsere jährliche Schrottsammlung statt. Wir bitte um rege Beteiligung. Der Container steht am gewohnten Platz am Westeingang.

Aktualisierung zur aktuellen Situation rund um das neuartige Coronavirus

20.04.20

Aktuell wurden für Sachsen einige Aktualisierungen vorgenommen. Nunmehr gilt:

"Auch künftig ist jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes), um die Ansteckung zu vermeiden. Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.

Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt - mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.

Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig. 

 

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020." (Quelle: Freistaat Sachsen)

 

Liebe Vereinsmitglieder und Besucher unseres Geländes,

bitte beachten Sie diese zum Schutz der Allgemeinheit geltenden Regelungen. Bitte bleiben Sie gesund!

Mitgliederversammlung 2020

02.04.20

Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen

31.03.20

Mit Wirkung des 01. April 2020 gibt es eine Änderung in der Formulierung zu den Ausnahmen von den geltenden Ausgangsbeschränkungen.

Nunmehr heisst es:

...

(1) Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.

(2) Triftige Gründe sind:

"...Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person...."

Hier geht es zur aktuellen Version der Allgemeinverfügung.

Hier geht es zum Frage- und Antwortbereich.

Wir bitten um Beachtung dieser Informationen um eine baldige Rückkehr zu Normatlität zu ermöglichen. 

Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen von offiziellen seriösen Quellen, wie zum Beispiel die Informationen des Freistaates Sachsen.

Die hier vorgefundenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie gut duch diese schwierige Zeit kommen und wir uns demnächst gesund und munter wieder im Kleingartenverein Erholung e.V. treffen können.

Frische Luft mit Abstand

31.03.20

In der Ausgabe der "Freie Presse" vom 30. März 2020 gibt es einen Artikel zu lesen, welcher auch zum Teil um unseren Verein geht:

Diesen Artikel erreichen Sie unter diesem Link.

Informationen zu Covid-19 / Ausgangsbeschränkungen

22.03.20

Das Corona-Virus beschäftigt uns alle. Aktuell gibt es viele Beschänkungen im alltäglichen Leben. Wichtig ist nun, dass wir uns solidarisch zeigen und die vom Freistaat Sachen aufgestellten Regelungen befolgen. 

In den geltenden Ausgangsbeschränkungen gibt es einige Ausnahmen, so heißt es zum Beispiel:

"Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen"

 

Bei stattfindenden Kontrollen auf dem Weg zu Ihrem Kleingarten ist dies glaubhaft zu machen. Dies ist zum Beispiel durch das Mitführen des Pachtvertrages, der aktuellen Jahresrechnung oder des Einkaufsausweises für Obi möglich.

Dies bedeudet, dass Sie auch Ihren Kleingarten weiterhin besuchen dürfen und notwendige Arbeiten ausführen dürfen. Wichtig ist hierbei, dass Sie dies nun gemeinsam mit den Menschen durchführen dürfen, die auch mit Ihnen in einem Haushalt Leben. Gruppenbildungen ab 5 Personen sind verboten. Bitte halten Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von 2m ein.

 

Hier gibt es die Information, welche ab dem 23.03.2020 Gültigkeit besitzt und diese Regeln nachlesen können. Da sich in der jetzigen Situation die Regelungen sehr schnell ändern können, empfehlen wir Ihnen jedoch sich auf der amtlichen Seite des Freistaat Sachen nach eventuellen Änderungen zu informieren.

Die hier vorgefundenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar.

 

Wir wünschen Ihnen, dass Sie gut duch diese schwierige Zeit kommen und wir uns demnächst gesund und munter wieder im Kleingartenverein Erholung e.V. treffen können.

Das neue Jahr 2020

28.01.20

Liebe Vereinsmitglieder,

wir wünschen allen Vereinsmitgliedern einen guten und erfolgreichen Start in das Gartenjahr 2020.

Diese Grüße erfolgen in diesem Jahr etwas verspätet. In den letzten 4 Wochen wurden an unserer Homepage im Hintergrund einige Veränderungen durchgeführt, was sehr viel Zeit in Anspruch genommen hat.

Es ist nunmehr eine Grundlage geschaffen, damit die Seite auch weiterhin funktionstüchtig im Netz erscheint.